Altersleistungen

Ordentliches Rücktrittsalter, Teilpensionierung

Für die übrigen Versicherten FAR, die keine FAR-Überbrückungsrente beziehen, gilt das ordentliche Rücktrittsalter 65 Jahre. Die angesparten Beiträge werden dem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben und können als Kapital und / oder Rente bezogen werden. Ein vorzeitiger Bezug der Altersleistungen für diese Arbeitnehmer ist ab dem Alter 60 möglich.

Bei Herabsetzung des Beschäftigungsgrades nach Vollendung des 60. Altersjahres, aber vor dem Rücktrittsalter, kann die versicherte Person verlangen, dass ihr eine Teil-Altersleistung ausgerichtet wird. Die versicherte Person erhält eine Rente oder das Kapital für den Anteil des gesenkten Beschäftigungsgrades und spart dennoch weiter. Diese Wahlmöglichkeit kann nur einmal ausgeübt werden.

Sie können bei der Pensionierung wählen, ob Sie eine anwartschaftliche Ehegattenrente von 100% anstatt 55% der Altersrente versichern wollen. Die höher versicherte Ehegattenrente wird durch eine lebenslängliche Kürzung der Altersrente (Männer 9%, Frauen 2%) finanziert. Ihr Entscheid in diesem Punkt ist unwiderruflich.

Flexibler Altersrücktritt im FAR-Plan

Die vorzeitige Pensionierung ist ab dem Alter 60 möglich. Ab diesem Alter kann eine Überbrückungsrente der Stiftung FAR beansprucht werden, um eine flexible Pensionierung zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt bestehen die folgenden Wahlmöglichkeiten:

1. Austritt aus der Implenia Vorsorge

  • Barbezug der Altersleistung im Alter 60
  • Überweisung der Altersleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Der Entscheid für eine Altersrente oder ein Alterskapital im Alter 65 kann somit zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden
  • Überweisung der Altersleistung auf bis zu zwei Freizügigkeitskonti

Erklärung zur Auszahlung der Altersleistungen zum Zeitpunkt der FAR Pensionierung“

2. Weiterversicherung bei der Implenia Vorsorge bis Alter 65

Der Versicherte FAR hat die Möglichkeit, bis zum Alter 65 bei der Implenia Vorsorge versichert zu bleiben. Das Alteskapital oder die Altersrente wird erst mit dem vollendeten 65. Altersjahr ausbezahlt. Eine Weiterversicherung schliesst einen vorzeitigen Bezug der Altersleistungen aus.

Mit dieser Wahl wird eine jährliche Risikoprämie von 10% des für die FAR-Stiftung massgebenden koordinierten Lohnes fällig. Diese wird von der FAR-Rente abgezogen und der Implenia Vorsorge überwiesen. Damit sind eine Ehegattenrente von 55% der versicherten Altersrente sowie allfällige Waisenrenten versichert.

Die Altersgutschriften vom Beginn der Überbrückungsrente bis zum 65. Altersjahr werden von der Stiftung FAR übernommen und der Implenia Vorsorge zwecks Gutschrift auf dem Beitragskonto des Versicherten weitergeleitet.

Formular Vereinbarung Weiterversicherung

Umwandlungssätze

Mit dem Umwandlungssatz wird aus dem Altersguthaben im Zeitpunkt des Rücktrittes die jährliche Altersrente berechnet. Der Umwandlungssatz berücksichtigt die zunehmende Lebenserwartung (BVG 2010, Generationentafel) sowie die lebenslange Verzinsung des Altersguthabens der Rentner.

Die Altersrente wird wie folgt berechnet:

  • Altersguthaben zum Zeitpunkt des Rücktrittes x Umwandlungssatz im Rücktrittsalter.
  • Dabei ist das nach einem allfälligen Bezug von Kapital reduzierte Altersguthaben massgebend. Die so berechnete Altersrente wird lebenslänglich ausbezahlt.

Die Umwandlungssätze sind wie folgt festgelegt:

Kapital oder Rente? Vorteile und Nachteile

Der Versicherte kann das beim Rücktritt vorhandene Altersguthaben teilweise oder ganz als Alterskapital beziehen. Der Kapitalbezug ist der Verwaltung spätestens einen Monat vorher schriftlich bekanntzugeben und muss vom allfälligen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner mitunterzeichnet werden (Erklärung zur Auszahlung der Altersleistungen).

Rentenbezug

Vorteile eines Rentenbezuges
  • Die Rente wird lebenslänglich ausbezahlt
  • Das Budget kann klar geplant werden
  • Die Vermögensverwaltung fällt weg
  • Es sind Hinterlassenenleistungen mitversichert
Nachteile eines Rentenbezuges
  • Die Rente wird in der Regel nicht der Teuerung angepasst
  • Ohne rentenberechtigte Hinterlassene verbleibt das nicht verbrauchte Altersguthaben in der Pensionskasse
  • In der Regel 100% steuerpflichtig

Kapitalbezug

Vorteile Kapitalbezug
  • Eigene Planung der Vermögensverwaltung
  • Restliches nicht verbrauchtes Kapital geht an die Erben
Nachteile Kapitalbezug
  • Eigene Vermögensverwaltung und Kontrolle
  • Verlustrisiken
  • Kein regelmässiges Einkommen
  • Die allfälligen Vermögenserträge müssen versteuert werden