Zweck und Rechtsgrundlagen
Stiftungszweck
Die Implenia Vorsorge betreibt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die Mindestleistungen gemäss BVG hinaus weitergehende Vorsorge gewährleisten, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Die Stiftung erfüllt das BVG-Obligatorium der ihr angeschlossenen Arbeitgeber. Die Registrierung im Register für berufliche Vorsorge erfolgte durch Verfügung vom 18.01.1999. Die Stiftung entrichtet die gesetzlichen Beiträge an den Sicherheitsfonds.