Austritt
Ende des Vorsorgeverhältnisses
Wenn das Vorsorgeverhältnis endet, scheidet der Versicherte aus der Implenia Vorsorge aus und hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. Die Austrittsleistung wird fällig mit dem Austritt aus der Pensionskasse. Während einem Monat nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bleibt der austretende Versicherte für das Invaliditäts- und Todesfallrisiko weiter versichert, längstens aber bis zum Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung.
Höhe der Austrittsleistung
Die Austrittsleistung entspricht dem vorhandenen Altersguthaben (gemäss Art. 15 FZG), mindestens aber dem Mindestbetrag gemäss Art. 17 FZG. Die Austrittsleistung umfasst in jedem Fall mindestens das im Zeitpunkt des Austritts aus der Pensionskasse vorhandene Altersguthaben gemäss BVG.
Verwendung der Austrittsleistung
Tritt der Versicherte in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, überweist die Implenia Vorsorge die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung.
Versicherte, die nicht in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten, haben der Pensionskasse mitzuteilen, ob die Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto (bei einer Bank) oder zur Errichtung einer Freizügigkeitspolice (bei einer Versicherungsgesellschaft) zu überweisen ist.
Der Versicherte kann in den gesetzlich zulässigen Fällen die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen:
- Endgültiges Verlassen der Schweiz (Barauszahlung)
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- Die Freizügigkeitsleistung ist kleiner als ein Jahresbeitrag des Versicherten
An verheiratete Versicherte oder Versicherte in einer eingetragenen Partnerschaft ist die Barauszahlung nur zulässig, wenn der Ehegatte bzw. der eingetragene Partner schriftlich zustimmt. Wurden in den letzten drei Jahren vor dem Austritt Einkaufssummen geleistet, werden die daraus resultierenden Leistungen nicht bar ausbezahlt, sondern auf ein Freizügigkeitskonto oder zur Errichtung einer Freizügigkeitspolice überwiesen.
Der Austritt kann der Implenia Vorsorge mit dem Austrittsformular gemeldet werden.