Scheidung

Auszahlung im Fall einer Scheidung

Wird die Ehe eines Versicherten geschieden und hat die Pensionskasse gestützt auf ein Schweizer Gerichtsurteil einen Teil der während der Ehedauer erworbenen Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Ehegatten zu überweisen, reduziert sich das vorhandene Altersguthaben und die versicherten Leistungen des Versicherten um den überwiesenen Betrag. Der Versicherte kann jederzeit eine Einlage in der Höhe des übertragenen Teils einbringen.

Erhält ein Versicherter die Austrittsleistung seines geschiedenen Ehegatten (gestützt auf ein Schweizer Gerichtsurteil), wird diese als Einkaufssumme behandelt.

Die Bestimmungen über die Scheidung sind bei gerichtlicher Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sinngemäss anwendbar.