Vorsorgekonzepte

Das drei Säulenkonzept

Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf dem «Drei Säulen Konzept», das 1972 in der Bundesverfassung verankert wurde. Dieses System soll eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Invalidität und Alter gewährleisten.

1. Säule

Die 1. Säule ist obligatorisch. Sie integriert AHV, IV sowie Ergänzungsleistungen und deckt im Alter, bei Tod oder Invalidität das Existenzminimum ab. Versichert sind die in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen. Die Leistungen der staatlichen Vorsorge sind abhängig vom durchschnittlichen Jahreseinkommen.

2. Säule

Die 2. Säule umfasst die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) und die obligatorische Unfallversicherung (UVG). In der beruflichen Vorsorge (BVG) sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten und einen AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 21'060 (Eintrittsschwelle, Stand 1. Januar 2013) haben, versichert. Selbständigerwerbende können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge anschliessen.

Dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch unterstellt sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Höhe der Leistungen der Pensionskasse ist abhängig von der Höhe des versicherten Lohns. Zusammen mit der 1. Säule soll die Fortsetzung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung ermöglicht werden.

3. Säule

Die 3. Säule ist freiwillig und eine wichtige Ergänzung zu den Leistungen der 1. und der 2. Säule, da die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule im Alter lediglich etwa 60 Prozent des bisherigen Einkommens abdecken. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die private Vorsorge den individuellen Bedürfnissen entsprechend aufzubauen. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der gebundenen Vorsorge 3a, bei der die jährlichen Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, und der freien Vorsorge 3b.

TKP

Im Vorsorgeplan TKP ist das technische und kaufmännische Personal versichert.

FAR

Im Vorsorgeplan FAR werden diejenigen Personen versichert, die dem Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) unterstellt sind.

Einen TKP-Muster-Vorsorgeausweis finden Sie hier.

Einen FAR-Muster-Vorsorgeausweis finden Sie hier.